Arbeitsrecht · Al Safar & Partners

Verträge & Richtlinien in Dubai.

Ihr zuverlässiger Partner für Vertrags- und Richtlinienmanagement im Arbeitsrecht Dubais – unser Team liefert strategische, rechtskonforme und praxisnahe Arbeitsverträge und HR-Richtlinien, die Ihr Unternehmen schützen und gleichzeitig die Anforderungen des VAE-Arbeitsrechts erfüllen.

Handelsverträge und Vereinbarungen in Dubai

Geschäftlicher Erfolg hängt von klaren, durchsetzbaren Verträgen ab, die den zwischen den Parteien vereinbarten Deal präzise widerspiegeln. In den VAE unterliegen Verträge dem Bundeszivilgesetzbuch Nr. 5 von 1985 und dem Bundesgesetz über Handelstransaktionen Nr. 18 von 1993 (für Handelsgeschäfte), ergänzt durch branchenspezifische Vorschriften sowie – bei DIFC-basierten Transaktionen – durch Grundsätze des englischen Common Law. Al Safar & Partners bietet umfassende Unterstützung bei Handelsverträgen – Entwurf, Prüfung, Verhandlung und Beratung zur Durchsetzung aller Arten von Handelsvereinbarungen.

Handelsvereinbarungen, die wir bearbeiten

  • Vertriebs- und Handelsvertreterverträge: Das VAE-Handelsvertretergesetz gewährt registrierten Handelsvertretern besonderen Schutz – ein Schutz, der für ausländische Prinzipale eine erhebliche Haftung begründen kann. Wir beraten bei der Gestaltung von Vertriebsvereinbarungen, um geschäftliche Flexibilität mit rechtlicher Compliance in Einklang zu bringen.
  • Liefer- und Beschaffungsverträge: Entwurf und Verhandlung von Lieferverträgen, Rahmenkaufverträgen, Service-Level-Agreements und langfristigen Lieferbeziehungen mit angemessenen Leistungspflichten, Gewährleistungen und Rechtsbehelfen.
  • Joint-Venture-Vereinbarungen: Strukturierung und Dokumentation von Joint Ventures – ob als eingetragene JVs, vertragliche JVs oder Konsortialvereinbarungen – mit klaren Regelungen zu Governance, Beitrag, Gewinnverteilung und Ausstieg.
  • Technologie- und Softwareverträge: Technologieentwicklungsverträge, Softwarelizenzierung, SaaS-Verträge, Datenverarbeitungsvereinbarungen und Cloud-Dienstbedingungen – unter Einbeziehung angemessener Regelungen zu geistigem Eigentum, Datenschutz und Haftung.
  • Franchiseverträge: Entwurf und Prüfung von Franchisedokumenten nach dem VAE-Handelsfranchisegesetz, das spezifische zwingende Vertragsbedingungen und Registrierungspflichten vorschreibt.
  • Gewerbliche Immobilienvereinbarungen: Gewerbemietverträge, Property-Management-Verträge, Development-Management-Verträge und Bauverträge.

Vertragsstreitigkeiten und Durchsetzung

Wenn vertragliche Beziehungen scheitern, verfolgen wir die Lösung durch Verhandlung, Mediation, Schiedsverfahren oder Gerichtsverfahren – je nachdem, was für den jeweiligen Streitfall und Vertrag am geeignetsten ist. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in Baustreitigkeiten, Vertragsverletzungen bei Lieferverträgen, Beendigungen von Vertriebsvereinbarungen und Franchisestreitigkeiten vor allen Gerichten und Schiedsinstitutionen der VAE.

Common Questions

Frequently Asked Questions

Das VAE-Recht schreibt für Handelsverträge im Allgemeinen keine arabische Sprachfassung vor, wobei bestimmte Verträge (Arbeitsverträge, Immobilienverträge, Verträge mit Behörden) zwingende Form- oder Sprachanforderungen aufweisen können. Wird ein Streitfall vor die Gerichte Dubais gebracht, ist eine arabische Übersetzung erforderlich. Für Verfahren vor den DIFC-Gerichten wird Englisch verwendet. Wir beraten zur geeigneten Sprache für jeden Vertrag basierend auf dem voraussichtlichen Streitforum.
Die allgemeine Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche nach dem VAE-Zivilgesetzbuch beträgt 15 Jahre. Für Handelsansprüche nach dem Gesetz über Handelstransaktionen beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre. In bestimmten Branchen gelten kürzere Fristen (Versicherung: 3 Jahre; Arbeitsrecht: 1 Jahr). Wir beraten im Rahmen unserer Vertragsprüfung zu den anwendbaren Verjährungsfristen und stellen sicher, dass zeitkritische Ansprüche fristgerecht geltend gemacht werden.
Das VAE-Recht respektiert grundsätzlich die von den Parteien getroffene Rechtswahl in Handelsverträgen. Eine Klausel zugunsten englischen Rechts wird von den VAE-Gerichten in der Regel anerkannt, wobei zwingende Vorschriften des VAE-Rechts unter bestimmten Umständen vorrangig gelten können. Bei DIFC-Verträgen wird englisches Recht leichter angewendet. Wir beraten zur Wahl des anwendbaren Rechts basierend auf der Art des Vertrags, den Parteien und dem voraussichtlichen Durchsetzungsszenario.
Eine Vertragsverletzung in den VAE berechtigt die unschuldige Partei dazu: die Erfüllung zu verlangen (die vertragsbrüchige Partei zur Erfüllung zu zwingen), Schadensersatz für die durch die Verletzung verursachten Schäden zu fordern oder den Vertrag bei wesentlicher Vertragsverletzung zu kündigen (in den meisten Fällen nach Mahnung und Nachfristsetzung). Wir beraten dazu, welcher Rechtsbehelf am geeignetsten ist, und setzen ihn über den wirksamsten Weg durch.
Ja – mündliche Verträge sind in den VAE grundsätzlich durchsetzbar, jedoch ist der Nachweis ihrer Bedingungen vor Gericht wesentlich schwieriger. Das Gericht stützt sich auf Zeugenaussagen, nachfolgendes Verhalten und etwaige schriftliche Aufzeichnungen der Vereinbarung der Parteien. Bei bedeutenden Handelsgeschäften werden schriftliche Verträge dringend empfohlen. Wir beraten zur Dokumentation bestehender mündlicher Vereinbarungen, bevor Streitigkeiten entstehen.

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