Bauwesen · Al Safar & Partners

Vertrags- management in Dubai.

Sicheres Navigieren durch das Vertragsmanagement im Baurecht Dubais. Unser erfahrenes Team liefert präzise, effiziente und wirksame Lösungen für die Verwaltung Ihrer Handelsverträge über deren gesamten Lebenszyklus.

Dienstleistungen zum Management von Handelsverträgen in Dubai

Jede Geschäftsbeziehung wird durch Verträge geregelt – und die Qualität dieser Verträge wirkt sich unmittelbar auf die rechtlichen Ansprüche, Pflichten und geschäftlichen Ergebnisse eines Unternehmens aus, wenn etwas schiefgeht. Vertragsmanagement umfasst den Entwurf, die Prüfung, die Verhandlung und die laufende Verwaltung von Handelsverträgen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg. Al Safar & Partners bietet Unternehmen jeder Größe in den VAE umfassende Vertragsmanagement-Dienstleistungen – vom Vertragsentwurf und der Verhandlung bis hin zur Streitbeilegung, wenn Vertragsbeziehungen scheitern.

Vertragsentwurf

Wir entwerfen Handelsverträge über alle Branchen und Transaktionsarten hinweg – Vertriebs- und Vertragshändlervereinbarungen, Lieferverträge, Service-Level-Agreements, Franchiseverträge, Vertretungs- und Handelsvertreterverträge, Joint-Venture-Dokumentation, Technologie- und Softwareverträge sowie baubezogene Verträge. Unsere Vertragsgestaltung ist geschäftsorientiert, ausgewogen zum Schutz der Position unserer Mandanten und zugleich förderlich für die zugrunde liegende Geschäftsbeziehung, und so strukturiert, dass Mehrdeutigkeiten vermieden werden, die zu Streitigkeiten führen.

Vertragsprüfung und Due Diligence

Vor der Unterzeichnung jeder bedeutenden Handelsvereinbarung ist eine unabhängige rechtliche Prüfung unerlässlich. Standardverträge, die von der Gegenpartei vorgelegt werden, enthalten häufig Bedingungen, die stark zu deren Gunsten ausgestaltet sind – Haftungsbeschränkungsklauseln, einseitige Kündigungsrechte, Übertragungen geistigen Eigentums, Wettbewerbsverbotsklauseln und einseitige Streitbeilegungsklauseln. Wir prüfen Verträge effizient und liefern eine klare, handlungsorientierte Einschätzung, die die wesentlichen Risiken und Verhandlungsprioritäten aufzeigt.

Vertragsverhandlung

Wir nehmen im Namen unserer Mandanten unmittelbar an Vertragsverhandlungen teil – wir nehmen an Besprechungen teil, überarbeiten Entwürfe und beraten zur Verhandlungsstrategie. Unser Ansatz zielt darauf ab, die günstigste erreichbare Position zu erzielen, ohne die Geschäftsbeziehung unnötig zu belasten. Wir wissen, wann bei rechtlichen Bedingungen hart verhandelt werden sollte und wann geschäftlicher Pragmatismus überwiegen sollte.

Management über den gesamten Vertragslebenszyklus

Langfristige Handelsverträge – Rahmenverträge, Konzessionsverträge, langfristige Liefervereinbarungen – erfordern eine laufende Verwaltung: die Überwachung aufschiebender Bedingungen, die Nachverfolgung von Melde- und Berichtspflichten, die Beratung zu Änderungen und Nachträgen sowie das Management von Streitigkeiten, bevor sie eskalieren. Wir bieten Mandanten mit umfangreichen Vertragsportfolios oder besonders komplexen langfristigen Vereinbarungen Vertragsmanagement-Dienstleistungen auf Mandatsbasis an.

Common Questions

Frequently Asked Questions

Ein Vertrag nach dem VAE-Zivilgesetzbuch (Artikel 130) entsteht durch Angebot und Annahme. Er muss einen rechtmäßigen Gegenstand haben (nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung oder Moral stehen), von rechtsfähigen Parteien geschlossen werden und einen bestimmten Vertragsgegenstand aufweisen. Verträge können in den meisten Fällen schriftlich oder mündlich geschlossen werden, wobei schriftliche Verträge aus Beweisgründen dringend empfohlen werden. Bestimmte Verträge (Immobilien, Arbeitsverhältnisse, Ehe) erfordern spezifische Schriftformen.
Verträge können in jeder von den Parteien vereinbarten Sprache verfasst werden. Soll der Vertrag jedoch voraussichtlich in Gerichtsverfahren in den VAE verwendet werden, ist Arabisch die offizielle Gerichtssprache, und eine beglaubigte Übersetzung ist erforderlich. Für Verfahren vor den DIFC-Gerichten wird Englisch verwendet. Wir beraten zur Sprachstrategie basierend auf dem voraussichtlichen Streitbeilegungsforum und entwerfen erforderlichenfalls zweisprachige Verträge.
Standardvorlagen aus anderen Rechtsordnungen sind für die Nutzung in den VAE möglicherweise ungeeignet – sie könnten auf ausländisches Recht, nicht zuständige Gerichte oder rechtliche Konzepte verweisen, die im VAE-Recht nicht existieren. Wir passen Vorlagen an oder entwerfen maßgeschneiderte Verträge für die Nutzung in den VAE, um sicherzustellen, dass sie durchsetzbar und für den jeweiligen geschäftlichen Kontext geeignet sind.
Das VAE-Zivilgesetzbuch sieht unter bestimmten Umständen die Anfechtung oder Änderung von Verträgen vor, die von einem Irrtum (Ghalat) betroffen sind – insbesondere wenn sich der Irrtum auf ein wesentliches Element des Vertrags bezieht, das der anderen Partei bekannt war. Wir beraten zu Ansprüchen auf Vertragsberichtigung oder -anfechtung sowie zu den Voraussetzungen, unter denen Gerichte Abhilfe gewähren.
Kündigungsrechte hängen vollständig von den Vertragsbedingungen und dem VAE-Recht ab. Eine Kündigung aus Zweckmäßigkeitsgründen erfordert ein spezifisches vertragliches Recht; eine Kündigung wegen Vertragsverletzung erfordert eine wesentliche Vertragsverletzung und in vielen Fällen eine Mahnung mit Nachfristsetzung. VAE-Gerichte sind bei der Bestätigung einseitiger Vertragskündigungen zurückhaltend. Wir beraten zur sichersten und rechtlich wirksamsten Kündigungsstrategie für Ihren konkreten Vertrag und Ihre Umstände.

Holen Sie sich fachkundige Vertragsunterstützung

Al Safar & Partners — seit 1979 vertrauenswürdige Anwälte in Dubai. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine fachkundige Rechtsberatung.

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