Bauwesen · Al Safar & Partners

Streit- vertretung in Dubai.

Wir vertreten Sie bei Baustreitigkeiten in Dubai. Unser erfahrenes Team liefert präzise, effiziente und wirksame Lösungen zur Beilegung Ihrer Baustreitigkeiten.

Beilegung von Handelsstreitigkeiten in Dubai und den VAE

Handelsstreitigkeiten sind in jedem aktiven Unternehmen unvermeidlich. Was erfolgreiche Unternehmen auszeichnet, ist der Umgang mit ihnen – die effiziente Beilegung von Streitigkeiten, der Schutz ihrer Rechte und die Beitreibung dessen, was ihnen zusteht, ohne unnötige Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs oder der Geschäftsbeziehungen. Al Safar & Partners bietet fachkundige Beilegung von Handelsstreitigkeiten über alle Foren hinweg: Verhandlung, Mediation, Schiedsverfahren und Gerichtsverfahren in allen Emiraten der VAE und im DIFC.

Handelsrechtliche Gerichtsverfahren vor VAE-Gerichten

Die Gerichte von Dubai, Abu Dhabi und der übrigen Emirate behandeln alle zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten nach VAE-Recht. Die Verfahren werden hauptsächlich auf Arabisch geführt, mit Anhörungen vor spezialisierten Handels- und Zivilrichtern. Wir beraten zur Anspruchsbewertung, Klageschriftstrategie, Beweisvorbereitung, Gerichtsanhörungen und Rechtsmitteln durch alle drei Instanzen des VAE-Gerichtssystems. Für Streitigkeiten mit Parteien innerhalb oder außerhalb des DIFC bieten die DIFC-Gerichte englischsprachige Common-Law-Verfahren an.

Baustreitigkeiten

Das Bauwesen ist einer der streitanfälligsten Sektoren in Dubai. Häufige Probleme sind verzögerte Fertigstellung, mangelhafte Arbeiten, Nachtragsansprüche, Kostenüberschreitungen und Vertragskündigungen. Wir vertreten Bauunternehmer, Auftraggeber, Subunternehmer und Ingenieure bei Baustreitigkeiten – durch Adjudikation, Sachverständigenentscheidung, Schiedsverfahren (DIAC, ICC, FIDIC) und Gerichtsverfahren. Unser Team arbeitet mit führenden Kostenexperten und Verzögerungsanalysten zusammen, um komplexe Ansprüche zu quantifizieren und darzulegen.

Bank- und Finanzstreitigkeiten

Wir beraten bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bankfazilitäten, Kreditausfällen, islamischen Finanzierungsvereinbarungen, Factoring, Bürgschaften und Akkreditiven. Bankstreitigkeiten erfordern ein spezifisches Verständnis des VAE-Bankrechts und der Vorschriften der Zentralbank sowie der Standardbedingungen der VAE-Finanzprodukte. Wir vertreten sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmer bei Bankstreitigkeiten vor VAE-Gerichten und Schiedsgerichten.

Dringender einstweiliger Rechtsschutz

Erfordert eine geschäftliche Situation sofortiges rechtliches Handeln – die Verhinderung eines Vermögensverkaufs, das Stoppen einer Kontoüberweisung, die Sicherung von Beweisen oder die Durchsetzung eines dringenden vertraglichen Rechts –, erwirken wir Eilanordnungen der Gerichte im schnellstmöglichen Zeitrahmen. Unser Prozessführungsteam steht für dringende Anträge rund um die Uhr zur Verfügung.

Common Questions

Frequently Asked Questions

Verfahren vor den Handelsgerichten erster Instanz in Dubai dauern in der Regel 6–18 Monate. Berufungen beim Berufungsgericht nehmen weitere 6–12 Monate in Anspruch. Verfahren vor dem Kassationsgericht (zu Rechtsfragen) fügen weitere 6–12 Monate hinzu. Fälle mit komplexen technischen Fragen oder mehreren Parteien dauern länger. Ein Schiedsverfahren ist bei bedeutenden Handelsstreitigkeiten oft schneller – DIAC-Verfahren streben einen Schiedsspruch innerhalb von 12 Monaten an.
Die Zuständigkeit hängt davon ab, wo der Vertrag erfüllt werden sollte, wo der Beklagte seinen Sitz hat, und von der Gerichtsstandsklausel (falls vorhanden) im Vertrag. Das VAE-Zivilprozessrecht enthält Regeln zur Bestimmung des zuständigen Gerichts. Wir beraten zur Forumswahl und können bei dem für Ihren konkreten Streitfall zuständigen Gericht Klage einreichen.
Die Gerichte von Dubai betreiben ein Small Claims Tribunal für zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten bis zu AED 500.000. Das Verfahren ist schneller und einfacher als reguläre Gerichtsverfahren und so gestaltet, dass es auch ohne anwaltliche Vertretung zugänglich ist – wir beraten Mandanten jedoch auch bei Small-Claims-Fällen zur Strategie. Die Entscheidungen des Tribunals sind bindend und vollstreckbar.
Ja. Die VAE-Gerichte können vor oder bei Einreichung der Hauptklage einseitige vorsorgliche Pfändungsanordnungen (Vermögenssperren) erlassen. Diese Anordnungen verhindern, dass der Beklagte Vermögenswerte überträgt oder darüber verfügt, bis der Ausgang des Verfahrens feststeht. Wir erwirken solche Anordnungen regelmäßig im Eilverfahren – oft innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Antragstellung.
Die Wahl zwischen Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren hängt ab von: der Streitbeilegungsklausel des Vertrags (die eines von beiden vorschreiben kann), der Art des Streitfalls (technische Streitigkeiten eignen sich für die Flexibilität eines Schiedsverfahrens), der Staatsangehörigkeit der Parteien (internationale Vollstreckung begünstigt Schiedsverfahren), dem Bedarf an Vertraulichkeit, Kostenüberlegungen und dem Zeitrahmen. Wir beraten bereits in der Erstberatung zum optimalen Forum für jeden Streitfall.

Lösen Sie Ihre Streitigkeit noch heute

Al Safar & Partners — seit 1979 vertrauenswürdige Anwälte in Dubai. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine fachkundige Rechtsberatung.

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