Wirtschaftsrecht · Al Safar & Partners

Virtuelle Vermögenswerte in Dubai.

Entdecken Sie die dynamische Regulierungslandschaft für virtuelle Vermögenswerte in Dubai — mit unserem spezialisierten Rechtsteam an Ihrer Seite.

Rechtsdienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte in Dubai und den VAE

Dubai und die VAE haben entschlossen Regulierungsrahmen für virtuelle Vermögenswerte geschaffen und sich damit als führende globale Rechtsordnungen für Blockchain-, Kryptowährungs- und Web3-Unternehmen positioniert. Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) wurde 2022 in Dubai gegründet und hat einen umfassenden Regulierungsrahmen für Anbieter virtueller Vermögensdienstleistungen (VASPs) erlassen. Der Abu Dhabi Global Market (ADGM) verfügt über einen parallelen Financial-Services-Permission-Rahmen für digitale Vermögenswerte. Al Safar & Partners berät Unternehmen für virtuelle Vermögenswerte, Börsen, Wallet-Anbieter, DeFi-Plattformen, NFT-Marktplätze und Blockchain-Entwickler bei der Navigation durch diese sich entwickelnden Regulierungsrahmen.

VARA-Lizenzierung und Compliance

Anbieter virtueller Vermögensdienstleistungen, die in Dubai (außerhalb von DIFC und ADGM) tätig sind, benötigen eine VARA-Lizenz. Zu den VARA-Lizenzkategorien zählen: VA Broker-Dealer, VA Custodian, VA Exchange, VA Lending and Borrowing, VA Management and Investment sowie VA Transfer and Settlement. Der Antragsprozess umfasst detaillierte Geschäftsplanunterlagen, AML/CFT-Compliance-Dokumentation, die Prüfung der technologischen Infrastruktur sowie Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen der Schlüsselpersonen. Wir beraten zur Auswahl der Lizenzkategorie, zur Antragsvorbereitung und zur laufenden regulatorischen Compliance.

ADGM-Rahmen für digitale Vermögenswerte

Der Abu Dhabi Global Market bietet über die Financial Services and Markets Regulation (FSMR) einen alternativen Regulierungsweg für Unternehmen für virtuelle Vermögenswerte, der digitale Vermögensaktivitäten einschließlich Handel, Verwahrung und Anlageverwaltung abdeckt. ADGM-Gesellschaften profitieren von DIFC-äquivalenten Rechtsstrukturen und einem etablierten Common-Law-Regulierungsumfeld. Wir beraten zum ADGM-Weg als Alternative oder Ergänzung zur VARA-Lizenzierung.

Rechtsfragen zu NFTs, DeFi und Blockchain

Über die Lizenzierung hinaus stehen Unternehmen für virtuelle Vermögenswerte vor komplexen Rechtsfragen: die rechtliche Einordnung von Token (Utility-, Security- oder Payment-Token) und deren regulatorische Auswirkungen, die Durchsetzbarkeit von Smart Contracts nach VAE-Recht, Fragen des geistigen Eigentums und der Eigentümerschaft bei NFTs, rechtliche Strukturen dezentraler autonomer Organisationen (DAOs) sowie AML/KYC-Pflichten für dezentrale Plattformen. Wir beraten zu all diesen neuartigen Rechtsfragen und verbinden unser Verständnis des VAE-Rechts mit unserem Engagement in der sich rasch entwickelnden internationalen Rechtslandschaft für virtuelle Vermögenswerte.

Krypto-bezogene Streitigkeiten und Betrugsrückgewinnung

Wir vertreten Opfer von Kryptowährungsbetrug und Anlagebetrug – wir verfolgen Strafanzeigen, erwirken, soweit möglich, Vermögenssperren und koordinieren Blockchain-Analysen zur Nachverfolgung von Geldern. Wir beraten zudem zu Streitigkeiten mit Krypto-Börsen, Ansprüchen auf Wallet-Zugang und der grenzüberschreitenden Rückgewinnung von Kryptowährungsvermögen.

Common Questions

Frequently Asked Questions

Ja. Die VAE haben virtuelle Vermögenswerte durch die VARA (in Dubai) und die ADGM (in Abu Dhabi) ausdrücklich reguliert. Einzelpersonen können virtuelle Vermögenswerte legal halten und handeln. Unternehmen, die Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte anbieten, müssen von der zuständigen Behörde lizenziert sein. Die VAE verbieten Kryptowährungen nicht – sie regulieren sie.
Die VARA (Virtual Assets Regulatory Authority) ist Dubais eigens eingerichtete Regulierungsbehörde für virtuelle Vermögenswerte. Jedes Unternehmen, das Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte in oder aus Dubai anbietet (mit Ausnahme des DIFC), benötigt eine VARA-Lizenz. Dazu zählen Börsen, Verwahrstellen, Broker-Dealer, Kreditplattformen und Vermögensverwalter, die mit virtuellen Vermögenswerten arbeiten. Die VARA beaufsichtigt zudem Marketing- und Werbeaktivitäten für virtuelle Vermögenswerte. Wir beraten dazu, ob Ihr Geschäftsmodell eine VARA-Lizenz erfordert.
Die VARA verlangt für die meisten Lizenzkategorien eine physische Präsenz lizenzierter Einheiten in Dubai. Der Regulierungsrahmen sieht jedoch Wege für Lizenzen mit „vorbereitendem Status" während der Gründungsphase vor. Die Gründung in einer Freihandelszone (Dubai Multi Commodities Centre, IFZA) neben der VARA-Lizenzierung ist bei internationalen Unternehmen für virtuelle Vermögenswerte, die in den VAE-Markt eintreten, üblich.
Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte in den VAE unterliegen strengen Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach dem VAE-AML-Gesetz und den VARA-Vorschriften. Zu den Anforderungen zählen: Kunden-Sorgfaltspflichten (KYC), Transaktionsüberwachung, Verdachtsmeldungen an die Finanzaufsichtsbehörde der VAE, die Einhaltung der Travel Rule bei Überweisungen sowie umfassende AML/CFT-Richtlinien und -Verfahren. Wir beraten zu AML-Compliance-Programmen für Unternehmen für virtuelle Vermögenswerte.
Wir verfolgen eine Kombination aus: Strafanzeige bei der Cybercrime-Einheit der Dubai-Polizei, Antrag auf vorsorgliche Anordnungen über identifizierbare VAE-Vermögenswerte, Koordination mit Blockchain-Analyseunternehmen zur Nachverfolgung von Geldern On-Chain, Anfragen an Börsen zur Kontosperrung sowie grenzüberschreitende Rückgewinnungsverfahren in Rechtsordnungen, in denen zurückgewonnene Gelder identifiziert werden. Der Erfolg hängt von der Geschwindigkeit ab – kontaktieren Sie uns unmittelbar nach Entdeckung eines Krypto-Betrugs.

Beratung zu Ihrer Angelegenheit im Bereich virtueller Vermögenswerte

Al Safar & Partners — seit 1979 vertrauenswürdige Anwälte in Dubai. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine fachkundige Rechtsberatung.

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