Vollstreckung · Al Safar & Partners

Vollstreckung von Schiedssprüchen in Dubai.

Wir navigieren durch die Vollstreckung von Schiedssprüchen in Dubai. Unser erfahrenes Team liefert präzise, effiziente und wirksame Lösungen zur Vollstreckung Ihres Schiedsspruchs.

Vollstreckung von Schiedssprüchen in den VAE

Die VAE sind (seit 2006) Unterzeichnerstaat des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, wodurch ausländische Schiedssprüche in den VAE vorbehaltlich begrenzter Ablehnungsgründe vollstreckbar sind. Im Inland ergangene Schiedssprüche sind nach dem VAE-Bundesschiedsgesetz Nr. 6 von 2018 vollstreckbar. Al Safar & Partners verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Vollstreckung sowohl inländischer als auch ausländischer Schiedssprüche gegen Vermögenswerte in den VAE – und bei der Abwehr der Vollstreckung von Schiedssprüchen, sofern Gründe dafür bestehen.

Vollstreckung inländischer VAE-Schiedssprüche

Schiedssprüche aus Schiedsverfahren mit Sitz in den VAE (DIAC, ADCCAC und andere VAE-Institutionen) werden über die VAE-Gerichte vollstreckt. Nach dem Bundesschiedsgesetz Nr. 6 von 2018 prüft das Gericht den Schiedsspruch auf Einhaltung grundlegender Verfahrensanforderungen und erlässt eine Anerkennungsanordnung (Vollstreckungstitel). Nach Anerkennung wird der Schiedsspruch wie ein Gerichtsurteil über das Vollstreckungsgericht vollstreckt – mit Befugnissen zur Pfändung von Bankkonten, Immobilien und anderen Vermögenswerten.

Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in den VAE

Schiedssprüche aus internationalen Schiedsorten – ICC Paris, LCIA London, SIAC Singapur, ICC, ICSID und andere – können in den VAE nach dem New Yorker Übereinkommen vollstreckt werden. Der Vollstreckungsprozess umfasst die Einreichung eines Anerkennungsantrags beim zuständigen VAE-Gericht, das prüft, ob: der Schiedsspruch endgültig und bindend ist, das New Yorker Übereinkommen anwendbar ist, der Schiedsspruch nicht gegen die öffentliche Ordnung der VAE verstößt und die Parteien ordnungsgemäß über das Verfahren benachrichtigt wurden.

Die DIFC-Gerichte als Vollstreckungszugang

Eine bedeutende Innovation in der VAE-Vollstreckungspraxis ist die Nutzung der DIFC-Gerichte als Vollstreckungszugang für internationale Schiedssprüche. Nach dem DIFC-Schiedsgesetz können internationale Schiedssprüche bei den DIFC-Gerichten registriert werden, die dann Vollstreckungsanordnungen erlassen, die über wechselseitige Vollstreckungsmechanismen zwischen dem DIFC und den Festlandgerichten unmittelbar in den gesamten VAE vollstreckbar sind. Dieser Weg ist oft schneller und berechenbarer als die direkte Vollstreckung über die Festlandgerichte.

Abwehr der Vollstreckung von Schiedssprüchen

Parteien, gegen die die Vollstreckung betrieben wird, verfügen sowohl nach dem New Yorker Übereinkommen als auch nach dem VAE-Schiedsgesetz nur über begrenzte Abwehrgründe – hauptsächlich: die Schiedsvereinbarung war unwirksam, eine ordnungsgemäße Benachrichtigung wurde nicht erteilt, der Schiedsspruch behandelt Angelegenheiten außerhalb des Anwendungsbereichs des Schiedsverfahrens, das Schiedsgericht war nicht ordnungsgemäß besetzt, der Schiedsspruch wurde aufgehoben, oder die Vollstreckung würde gegen die öffentliche Ordnung der VAE verstoßen. Wir beraten zur Erfolgsaussicht von Abwehranträgen und vertreten Parteien in allen Phasen von Vollstreckungswiderspruchsverfahren.

Common Questions

Frequently Asked Questions

Schiedssprüche aus Ländern, die das New Yorker Übereinkommen unterzeichnet haben, können in den VAE vollstreckt werden, sofern sie die technischen Anforderungen erfüllen. Schiedssprüche aus Nichtunterzeichnerstaaten können unter bilateralen Abkommen oder im Rahmen richterlicher Höflichkeit vollstreckbar sein. Wir bewerten die Vollstreckbarkeit Ihres konkreten Schiedsspruchs als ersten Schritt.
Die Anerkennung inländischer Schiedssprüche (bei Schiedsverfahren mit Sitz in den VAE) dauert über die Festlandgerichte in der Regel 3–6 Monate, wobei über die DIFC-Gerichte für dort registrierte Schiedssprüche schnellere Fristen möglich sind. Die Vollstreckung nach dem New Yorker Übereinkommen variiert: 6–18 Monate über die Festlandgerichte der VAE, 3–9 Monate über das DIFC. Die Geschwindigkeit hängt davon ab, ob die Vollstreckung angefochten wird.
Ja, aber nur aus sehr begrenzten Gründen. Nach dem New Yorker Übereinkommen und dem VAE-Schiedsgesetz beschränkt sich der Widerspruch gegen die Vollstreckung auf Verfahrensmängel und Verstöße gegen die öffentliche Ordnung – nicht auf eine erneute Prüfung der Sachlage. Wir beraten zur realistischen Erfolgsaussicht eines Widerspruchs und vertreten Mandanten sowohl bei Vollstreckungsanträgen als auch bei Widerspruchsverfahren.
Nach Anerkennung verfügt ein Schiedsspruch über dieselben Vollstreckungsbefugnisse wie ein VAE-Gerichtsurteil. Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, Gewerbelizenzanteile und andere registrierte Vermögenswerte können gepfändet und verkauft werden. Wir führen vor Einreichung des Anerkennungsantrags eine vorläufige Vermögensermittlung durch, um die produktivste Vollstreckungsstrategie sicherzustellen.
Die DIFC-Gerichte sind zuständig für die Anerkennung internationaler Schiedssprüche und ausländischer Gerichtsurteile, und ihre Vollstreckungsanordnungen sind über ein Verständigungsprotokoll mit den Gerichten von Dubai gegen Festland-Vermögenswerte der VAE vollstreckbar. Dieser Weg wird für internationale Schiedssprüche oft bevorzugt, da er englischsprachige Verfahren, Common-Law-Verfahrensregeln und schnellere Fristen als die Anerkennung durch die Festlandgerichte bietet.

Vollstrecken Sie Ihren Schiedsspruch

Al Safar & Partners — seit 1979 vertrauenswürdige Anwälte in Dubai. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine fachkundige Rechtsberatung.

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