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Schutz Geistigen Eigentums in Dubai.

Wir navigieren durch den Schutz geistigen Eigentums in Dubai. Unser erfahrenes Team liefert präzise, effiziente und wirksame Lösungen, um Ihre wertvollsten Vermögenswerte zu schützen.

Rechtsdienstleistungen für geistiges Eigentum in Dubai und den VAE

Geistiges Eigentum ist häufig das wertvollste Gut eines Unternehmens – seine Marke, seine Technologie, sein kreatives Schaffen und seine Geschäftsgeheimnisse. In den VAE hat sich der Rechtsrahmen für den IP-Schutz in den letzten Jahren erheblich gestärkt, mit robusten Marken-, Urheber- und Patentgesetzen, spezialisierten IP-Gerichten und aktiver Zollüberwachung gegen Fälschungen. Al Safar & Partners berät Unternehmen in den VAE und international zu allen Aspekten der IP-Strategie, Registrierung, Durchsetzung und Streitigkeiten.

Markenregistrierung und -schutz

Die Markenregistrierung in den VAE wird vom Markenamt des Wirtschaftsministeriums bearbeitet. Eine VAE-Markenregistrierung schützt Ihre Marke in allen sieben Emiraten. Für einen GCC-weiten Schutz steht eine regionale Registrierung über das GCC-Markenamt zur Verfügung. Für einen weiterreichenden internationalen Schutz ermöglicht das Madrider Protokoll die Registrierung in über 130 Ländern durch eine einzige Anmeldung. Unser IP-Team berät zu Markenrecherchen, Klassifizierungsstrategien, Anmeldevorbereitung, Prüfungsverfahren und Verlängerung. Wir überwachen zudem registrierte Marken und gehen gegen Rechtsverletzer vor.

Urheberrechtsschutz

Das Urheberrecht entsteht in den VAE automatisch mit der Schöpfung und schützt literarische, künstlerische, musikalische, filmische und Software-Werke. Das Bundesdekretgesetz Nr. 38 von 2021 hat das VAE-Urheberrecht erheblich gestärkt, die Schutzdauer auf 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers verlängert und digitale Urheberrechtsbestimmungen eingeführt. Wir beraten zu Urheberrechtseigentum, Lizenzierung, Durchsetzung sowie zur Entfernung rechtsverletzender Online-Inhalte über das VAE-Cyberkriminalitätsgesetz und die Online-Durchsetzungsmechanismen des Wirtschaftsministeriums.

Patentschutz

Patentanmeldungen in den VAE werden beim Patentamt des Wirtschaftsministeriums eingereicht. Alternativ können internationale Patentanmeldungen über das PCT-System auf die VAE und den GCC-Raum ausgeweitet werden. Wir beraten zu Patentierbarkeitsbewertungen, Anmeldevorbereitung, Prüfungsstrategie und der Verwaltung von Patentportfolios. Zudem beraten wir zu Freedom-to-Operate-Analysen vor der Markteinführung von Produkten in den VAE.

IP-Durchsetzung und Bekämpfung von Produktpiraterie

Die IP-Durchsetzung in den VAE verbindet zivilrechtliche Verfahren, Strafverfolgung und behördliche Durchsetzung. Das Wirtschaftsministerium und die lokalen Zollbehörden führen Grenzbeschlagnahmen gefälschter Waren durch. Zivilgerichte sprechen einstweilige Verfügungen und Schadensersatz zu. Die Strafverfolgung vorsätzlicher Rechtsverletzer ist nach dem Markengesetz und dem Strafgesetzbuch möglich. Wir koordinieren Durchsetzungsstrategien über alle verfügbaren Kanäle hinweg – einschließlich Eilverfügungen zur sofortigen Beendigung von Rechtsverletzungen.

Common Questions

Frequently Asked Questions

Sie reichen eine Anmeldung beim Markenamt des Wirtschaftsministeriums ein und geben dabei die Marke (Wort, Logo oder beides), die Nizza-Klassifikationsklassen für Ihre Waren/Dienstleistungen sowie die Angaben zum Anmelder an. Das Amt prüft die Anmeldung, veröffentlicht sie zum Widerspruch, und wenn kein erfolgreicher Widerspruch eingelegt wird, registriert es die Marke für eine verlängerbare Laufzeit von 10 Jahren. Wir übernehmen den gesamten Anmeldeprozess und behandeln alle Prüfungseinwände oder Widerspruchsverfahren.
Die reguläre Markenregistrierung in den VAE dauert von der Anmeldung bis zur Registrierung etwa 12–18 Monate – abhängig von der Prüfungsgeschwindigkeit und etwaigen Einwänden oder Widersprüchen. In manchen Fällen stehen beschleunigte Verfahren zur Verfügung. Wir beraten zu den Zeitplänen und können bei Bedarf über das Madrider Protokoll gleichzeitig in mehreren Ländern Markenschutz beantragen.
Ja. Markenrechtsverletzung und Passing-off (die Verwendung eines ähnlichen Namens oder Zeichens zur Verwirrung von Verbrauchern) sind sowohl vor VAE-Zivilgerichten als auch als Straftatbestand nach dem VAE-Markengesetz verfolgbar. Wir bewerten die Erfolgsaussichten des Falls, versenden Unterlassungsaufforderungen und reichen zivil- und/oder strafrechtliche Verfahren ein, wenn die Rechtsverletzung eindeutig ist. Eilverfügungen zur Beendigung laufender Rechtsverletzungen sind im Eilverfahren verfügbar.
Das VAE-Recht schützt Geschäftsgeheimnisse (vertrauliche Geschäftsinformationen) durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sowie spezifische Bestimmungen der Cyberkriminalitäts- und Wettbewerbsgesetze. Der Schutz setzt voraus, dass die Informationen tatsächlich geheim sind, aufgrund ihrer Geheimhaltung einen kommerziellen Wert haben und der Eigentümer angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung ergriffen hat. Die widerrechtliche Aneignung durch Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter oder Geschäftspartner ist verfolgbar. Wir beraten zu Vertraulichkeitsrichtlinien und zur Durchsetzung von Rechten an Geschäftsgeheimnissen.
Software ist nach dem VAE-Urheberrechtsgesetz als literarisches Werk geschützt. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung – eine Registrierung ist nicht erforderlich. Das Urheberrecht schützt den Quellcode, Objektcode, Benutzeroberflächenelemente und die technische Dokumentation. Unbefugtes Kopieren, Verbreiten oder Reverse Engineering von Software ist verfolgbar. Wir beraten Softwareunternehmen zu Strategien des Urheberrechtsschutzes, Lizenzverträgen und der Durchsetzung des Urheberrechts vor VAE-Gerichten.

Schützen Sie Ihr Geistiges Eigentum

Al Safar & Partners — seit 1979 vertrauenswürdige Anwälte in Dubai. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine fachkundige Rechtsberatung.

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