Arbeitsrecht · Al Safar & Partners

Vergütung & Sozialleistungen in Dubai.

Erfahren Sie mehr über die Feinheiten von Vergütung und Sozialleistungen im Rahmen des Dubaier Arbeitsrechts – mit unserem erfahrenen Rechtsteam an Ihrer Seite. Wir bieten eine detaillierte und methodische Beratung, die Ihre Ansprüche schützt.

Vergütung und Sozialleistungen für Arbeitnehmer in den VAE

Das Arbeitsrecht der VAE – vor allem geregelt durch das Bundesdekretgesetz Nr. 33 von 2021 über Arbeitsbeziehungen (für Beschäftigungsverhältnisse im VAE-Festland) sowie das DIFC Employment Law Nr. 2 von 2019 (für Beschäftigungsverhältnisse im DIFC) – sieht einen umfassenden Rahmen von Mindestansprüchen für Arbeitnehmer vor. Diese Ansprüche können vertraglich nicht abbedungen werden, und Arbeitgeber, die sie nicht erfüllen, haften erheblich. Al Safar & Partners berät sowohl Arbeitgeber bei der Gestaltung rechtskonformer Vergütungsmodelle als auch Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte, wenn Arbeitgeber ihren Pflichten nicht nachkommen.

Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Jeder Arbeitnehmer, der ein Jahr ununterbrochener Beschäftigung in den VAE vollendet hat, hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine Abfindung. Die Berechnung erfolgt wie folgt: 21 Tage Grundgehalt pro Jahr für die ersten 5 Jahre und 30 Tage Grundgehalt pro Jahr für jedes weitere Jahr, gedeckelt auf das Gesamtgehalt von 2 Jahren. Die Abfindung stellt ein gesetzliches Minimum dar – Arbeitgeber können großzügigere Regelungen anbieten, jedoch keine geringeren. Wir berechnen Abfindungsansprüche, beraten bei Streitigkeiten und setzen unbezahlte Abfindungen über das Arbeitsministerium oder die Gerichte durch.

Einhaltung des Lohnschutzsystems (WPS)

Alle Arbeitgeber im VAE-Festland müssen Löhne über das Wage Protection System (WPS) auszahlen – ein zentrales, vom Ministerium für Humanressourcen verwaltetes Gehaltsüberwachungssystem. Verstöße gegen das WPS – verspätete Gehaltszahlung, Zahlung unterhalb des vertraglich vereinbarten Betrags – lösen automatische Sanktionen aus und können zur Aussetzung der Lizenz sowie zu Beschäftigungsverboten führen. Wir beraten Arbeitgeber zur WPS-Compliance und vertreten Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ausstehender Lohnzahlungen.

Jahresurlaub, Krankengeld und weitere Ansprüche

Das VAE-Recht sieht Mindestansprüche vor für: Jahresurlaub (30 Kalendertage nach einem Jahr), Krankheitsurlaub (gestaffelt über 90 Tage: 15 Tage volle Bezahlung, 30 Tage halbe Bezahlung, 45 Tage unbezahlt), Elternzeit (60 Tage Mutterschaftsurlaub, 5 Tage Vaterschaftsurlaub), Hadsch-Urlaub und Trauerurlaub. Wir beraten bei der Berechnung von Ansprüchen, der Beilegung von Streitigkeiten über Urlaubsguthaben und stellen sicher, dass Arbeitgeberrichtlinien den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen.

Wettbewerbsverbote und Abwerbeverbote

Das VAE-Arbeitsrecht erlaubt Wettbewerbsverbotsklauseln in Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer mit legitimem Zugang zu Geschäftsgeheimnissen oder Kundenbeziehungen – vorbehaltlich Beschränkungen hinsichtlich Dauer (max. 2 Jahre), räumlichem Geltungsbereich und Gegenstand. Wir entwerfen durchsetzbare Wettbewerbsverbotsklauseln für Arbeitgeber und beraten Arbeitnehmer zu deren Wirksamkeit und Durchsetzung.

Common Questions

Frequently Asked Questions

Die Abfindung wird auf Grundlage des Grundgehalts berechnet (in den meisten Fällen ohne Wohn-, Transport- oder sonstige Zulagen). Bei unbefristeten Verträgen: 21 Tage Grundgehalt pro Jahr für die Jahre 1–5; danach 30 Tage pro Jahr. Bei befristeten Verträgen gilt dieselbe Berechnung, wenn der Arbeitgeber ohne wichtigen Grund kündigt; kündigt der Arbeitnehmer einen befristeten Vertrag vor dessen regulärem Ablauf, kann der Anspruch gekürzt werden. Die Abfindung ist auf das Gesamtgehalt von 2 Jahren gedeckelt.
Arbeitgeber können von der Abfindung Folgendes abziehen: ausstehende Darlehen an den Arbeitnehmer, im Voraus gezahltes Gehalt sowie Schäden infolge von Fehlverhalten des Arbeitnehmers (vorbehaltlich bestimmter rechtlicher Voraussetzungen). Abzüge wegen Verstößen gegen die Kündigungsfrist sind ebenfalls zulässig. Abzüge müssen jedoch dokumentiert und begründet sein – willkürliche Abzüge können angefochten werden. Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu zulässigen und unzulässigen Abzügen von der Abfindung.
Reichen Sie eine Beschwerde beim Ministerium für Humanressourcen und Emiratisierung (MOHRE) über das Tasheel-System oder die MOHRE-App ein – ein beschleunigtes Verfahren für Lohnstreitigkeiten. MOHRE nimmt Gehaltsbeschwerden ernst, und das WPS-Überwachungssystem schafft eine klare Aufzeichnung der Zahlungshistorie. Alternativ können Sie direkt beim Arbeitsgericht klagen. Wir beraten Sie zum wirksamsten Vorgehen für Ihre konkrete Situation.
Ja. Die Beschäftigung im DIFC unterliegt dem DIFC Employment Law Nr. 2 von 2019, das sich in mehreren Punkten vom Festlandrecht der VAE unterscheidet: Es sieht 28 Tage Jahresurlaub vor, enthält abweichende Kündigungsbestimmungen einschließlich einer gesetzlichen Mindestkündigungsfrist und unterschiedliche Regelungen zu betriebsbedingten Kündigungen. DIFC-Arbeitnehmer können Ansprüche über das Small Claims Tribunal der DIFC-Gerichte geltend machen. Wir beraten DIFC-Arbeitgeber und -Arbeitnehmer zu ihren jeweiligen Rechten und Pflichten.
Ja, gemäß Bundesdekretgesetz Nr. 33 von 2021. Eine Wettbewerbsverbotsklausel ist durchsetzbar, wenn sie: auf Tätigkeiten beschränkt ist, die tatsächlich mit dem Arbeitgeber konkurrieren, räumlich angemessen begrenzt ist und eine Höchstdauer von 2 Jahren nicht überschreitet. Der Arbeitnehmer muss sich in einer Position befinden, in der er tatsächlich Zugang zu Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen hat, die Schaden verursachen könnten. Gerichte setzen unangemessen weit gefasste Wettbewerbsverbote nicht durch. Wir entwerfen Wettbewerbsverbote, die durchsetzbar sind, ohne unangemessen einschränkend zu wirken.

Beratung zur Arbeitnehmervergütung

Al Safar & Partners — seit 1979 vertrauenswürdige Anwälte in Dubai. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine fachkundige Rechtsberatung.

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