Vergütung & Sozialleistungen in Dubai.
Erfahren Sie mehr über die Feinheiten von Vergütung und Sozialleistungen im Rahmen des Dubaier Arbeitsrechts – mit unserem erfahrenen Rechtsteam an Ihrer Seite. Wir bieten eine detaillierte und methodische Beratung, die Ihre Ansprüche schützt.
Vergütung und Sozialleistungen für Arbeitnehmer in den VAE
Das Arbeitsrecht der VAE – vor allem geregelt durch das Bundesdekretgesetz Nr. 33 von 2021 über Arbeitsbeziehungen (für Beschäftigungsverhältnisse im VAE-Festland) sowie das DIFC Employment Law Nr. 2 von 2019 (für Beschäftigungsverhältnisse im DIFC) – sieht einen umfassenden Rahmen von Mindestansprüchen für Arbeitnehmer vor. Diese Ansprüche können vertraglich nicht abbedungen werden, und Arbeitgeber, die sie nicht erfüllen, haften erheblich. Al Safar & Partners berät sowohl Arbeitgeber bei der Gestaltung rechtskonformer Vergütungsmodelle als auch Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte, wenn Arbeitgeber ihren Pflichten nicht nachkommen.
Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Jeder Arbeitnehmer, der ein Jahr ununterbrochener Beschäftigung in den VAE vollendet hat, hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine Abfindung. Die Berechnung erfolgt wie folgt: 21 Tage Grundgehalt pro Jahr für die ersten 5 Jahre und 30 Tage Grundgehalt pro Jahr für jedes weitere Jahr, gedeckelt auf das Gesamtgehalt von 2 Jahren. Die Abfindung stellt ein gesetzliches Minimum dar – Arbeitgeber können großzügigere Regelungen anbieten, jedoch keine geringeren. Wir berechnen Abfindungsansprüche, beraten bei Streitigkeiten und setzen unbezahlte Abfindungen über das Arbeitsministerium oder die Gerichte durch.
Einhaltung des Lohnschutzsystems (WPS)
Alle Arbeitgeber im VAE-Festland müssen Löhne über das Wage Protection System (WPS) auszahlen – ein zentrales, vom Ministerium für Humanressourcen verwaltetes Gehaltsüberwachungssystem. Verstöße gegen das WPS – verspätete Gehaltszahlung, Zahlung unterhalb des vertraglich vereinbarten Betrags – lösen automatische Sanktionen aus und können zur Aussetzung der Lizenz sowie zu Beschäftigungsverboten führen. Wir beraten Arbeitgeber zur WPS-Compliance und vertreten Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ausstehender Lohnzahlungen.
Jahresurlaub, Krankengeld und weitere Ansprüche
Das VAE-Recht sieht Mindestansprüche vor für: Jahresurlaub (30 Kalendertage nach einem Jahr), Krankheitsurlaub (gestaffelt über 90 Tage: 15 Tage volle Bezahlung, 30 Tage halbe Bezahlung, 45 Tage unbezahlt), Elternzeit (60 Tage Mutterschaftsurlaub, 5 Tage Vaterschaftsurlaub), Hadsch-Urlaub und Trauerurlaub. Wir beraten bei der Berechnung von Ansprüchen, der Beilegung von Streitigkeiten über Urlaubsguthaben und stellen sicher, dass Arbeitgeberrichtlinien den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen.
Wettbewerbsverbote und Abwerbeverbote
Das VAE-Arbeitsrecht erlaubt Wettbewerbsverbotsklauseln in Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer mit legitimem Zugang zu Geschäftsgeheimnissen oder Kundenbeziehungen – vorbehaltlich Beschränkungen hinsichtlich Dauer (max. 2 Jahre), räumlichem Geltungsbereich und Gegenstand. Wir entwerfen durchsetzbare Wettbewerbsverbotsklauseln für Arbeitgeber und beraten Arbeitnehmer zu deren Wirksamkeit und Durchsetzung.
Frequently Asked Questions
Beratung zur Arbeitnehmervergütung
Al Safar & Partners — seit 1979 vertrauenswürdige Anwälte in Dubai. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine fachkundige Rechtsberatung.