Erbschafts- & Testamentsstreitigkeiten in Dubai.
Wir setzen uns für strategische, präzise und wirksame Rechtslösungen ein. Wir konzentrieren uns auf den Schutz Ihres Nachlasses und eine reibungslose Übertragung Ihres Vermögens an die nächste Generation.
Erbschafts- und Testamentsstreitigkeiten in Dubai und den VAE
Das Erbrecht in den VAE ist ein komplexes Rechtsgebiet, das islamische Erbrechtsgrundsätze, das VAE-Personenstandsrecht, jüngste Gesetzesreformen für Nicht-Muslime und möglicherweise das Recht des Heimatlandes des Verstorbenen berührt. Ob Sie ein Testament errichten, ein Testament anfechten, Ihre Erbansprüche geltend machen oder einen Nachlass verwalten müssen – Al Safar & Partners bietet fachkundige Begleitung durch jede Phase des Verfahrens.
Ein Testament in Dubai errichten
Nicht-muslimische Expatriates in den VAE können Testamente über das DIFC Wills Service Centre registrieren, das ein eigenes Testamentsregister für Nicht-Muslime führt. Registrierte DIFC-Testamente ermöglichen es Nicht-Muslimen, ihr VAE-Vermögen (Immobilien, Bankkonten, Anteile) nach ihren eigenen Wünschen zu verteilen – anstatt dass das VAE-Erbrecht (das für Muslime der Scharia folgt) auf ihren Nachlass angewendet wird. Die Registrierung wird allen nicht-muslimischen Immobilieneigentümern in Dubai dringend empfohlen. Wir beraten zum Testamentsentwurf und zur Registrierung und stellen sicher, dass das Testament gültig, klar und steuerlich effizient ist.
Erbansprüche nach VAE- und islamischem Recht
Für muslimische Erblasser folgt die Erbfolge in den VAE dem scharia-rechtlichen System fester Anteile (faraid), nach dem bestimmte Angehörige Anspruch auf festgelegte Prozentsätze des Nachlasses haben. Diese Regeln gelten für in den VAE registrierte Vermögenswerte, einschließlich Bankkonten und Immobilien in den VAE, unabhängig davon, wo der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Das Verständnis der faraid-Ansprüche und deren ordnungsgemäße Berechnung und Verteilung erfordert spezialisierte Expertise. Wir beraten Erben zu ihren Ansprüchen und unterstützen beim Nachlassverteilungsprozess.
Anfechtung eines Testaments oder der Erbverteilung
Gründe für die Anfechtung eines Testaments oder einer Erbverteilung in den VAE umfassen: fehlende Testierfähigkeit, unzulässige Beeinflussung, Betrug oder Fälschung, die Nichteinhaltung ordnungsgemäßer Formalitäten sowie Streitigkeiten darüber, ob scharia-rechtliche oder ausländische Vorschriften auf den Nachlass anwendbar sind. Wir vertreten Begünstigte, potenzielle Erben und Testamentsvollstrecker in strittigen Nachfolgeverfahren vor den VAE-Personenstandsgerichten und den DIFC-Gerichten.
Nachlassverwaltung
Verstirbt eine Person mit Vermögenswerten in den VAE, müssen diese Vermögenswerte über ein gerichtlich angeordnetes Erbschein- oder Testamentsvollstreckungsverfahren förmlich an die Begünstigten freigegeben werden. Banken frieren Konten nach Meldung des Todesfalls ein. Wir übernehmen die Nachlassverwaltung – die Erwirkung von Erbscheinen, die Verteilung von Vermögenswerten und die Beilegung von Gläubigeransprüchen – effizient und mit Feingefühl gegenüber der trauernden Familie.
Grenzüberschreitende Erbfolge
Hatte der Verstorbene Vermögenswerte in mehreren Ländern, wird die Erbfolge zu einer grenzüberschreitenden Angelegenheit. Ein britisches Nachlasszeugnis (grant of probate) etwa gibt VAE-Bankkonten nicht automatisch frei. Wir koordinieren die VAE-Nachlassverwaltung mit ausländischen Rechtsverfahren und beraten zum effizientesten Ansatz für die Nachlassverwaltung über mehrere Rechtsordnungen hinweg.
Frequently Asked Questions
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